Ihre Einkommenssteuererklärung oder andere Steuerklärungen werden von unserem Büro in Luxemburg nach Beauftragung und Besprechung Ihrer privaten und beruflichen Situation erstellt. Verschiedene Absetzmöglichkeiten werden hinterfragt und in die Steuererklärung eingearbeitet. Unser Steuerbüro bietet kompetente Steuerberatung insbesondere bei inländischen Steuerfragen sowie der Steuererklärungen für Grenzgänger an. Die Artikel 157bis und 157ter spielen eine wichtige Rolle im Zusammenhang einer Steuererklärung für Grenzgänger.
Sie können sich gerne auf uns verlassen.
Kontaktdaten:
FIDUCIS sàrl
Geschäftsführer und Steuerberater: Joël WENGLER
Adresse: 6, rue Goell
L-5326 CONTERN
Tel: +352 20 40 23 00
Fax: +352 20 40 22 23
Email: info@fiducis.lu
Hier erhältlich
Steuerratgeber für Grenzgänger
– Besteuerung von Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in Luxemburg –
(Sie können dieses Buch auch in der Buchhandlung oder bei Amazon bestellen)
Die aktuellste Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg finden Sie hier:
1) Besteuerung der Löhne von Berufskraftfahrern, Lokomotivführern und Begleitpersonal, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig und für ein in dem anderen Vertragsstaat ansässiges Unternehmen tätig sind (Circulaire_LG_ConvDI_51_du_26_mars_2012)
2) Die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern (Circulaire_LG_ConvDI_56_du_26_mars_2012)
3) Die Besteuerung von Abfindungszahlungen, Abfindungen und Entschädigungen infolge einer Kündigung und/oder eines Sozialplans sowie Arbeitslosengeld (Circulaire_LG_ConvDI_57_du_26_mars_2012)
4) Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012.
Doppelbesteuerungsankommen zwischen Deutschland und Luxemburg (23. April 2012)
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterschrieben am 23. April 2012 in Berlin. Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland, von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen, sind wie folgt übereingekommen (DBA im Anhang)