Stand: 01/2026
Ab 2028 ersetzt eine einheitliche Klasse „U“, angelehnt an die heutige Klasse 1a, die bisherigen drei Steuerklassen. Verheiratete und eingetragene Partner behalten ihre bisherigen Vorteile für eine Übergangszeit von 25 Jahren; ein freiwilliger, früherer Wechsel ist möglich, aber unwiderruflich. Auch mehrere Abzugsgrenzen steigen 2028, etwa für Versicherungen/Darlehenszinsen (900 € statt 672 €) und Kinderbetreuung (6.000 € statt 5.400 €).