— Neuigkeiten

Aktuelles aus Steuern & Wirtschaft.

Steuerliche Neuerungen aus Luxemburg, verständlich zusammengefasst.

11/2026

Steuerreform verabschiedet: Klasse U ersetzt die Steuerklassen 1, 1a und 2

01.11.2026

Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat am 28. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Einkommensteuer verabschiedet (Gesetzentwurf Nr. 8676; 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen). Kernstück ist die Einführung der individuellen Besteuerung: Die bisherigen Steuerklassen 1, 1a und 2 werden durch eine einheitliche Steuerklasse „U“ ersetzt. Die Reform gilt ab dem Steuerjahr 2028.

Was ändert sich? Der Familienstand bestimmt künftig nicht mehr die Steuerklasse. Wer heute in Klasse 1 oder 1a ist, wechselt automatisch in die Klasse U – ebenso Paare, die nach der Reform heiraten oder sich pacsen. Bereits verheiratete oder gepacste Paare können die gemeinsame Veranlagung (Splitting) bis Ende 2052 beibehalten. Ein Wechsel in die Klasse U ist jederzeit möglich, aber endgültig. Der Steuertarif bleibt progressiv.

Die wichtigsten Zahlen: Der Steuerkredit für Alleinerziehende steigt von 3.504 € auf 4.008 €. Für Kleinkinder bis drei Jahre gibt es einen neuen Freibetrag von 5.400 €, der Freibetrag für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe steigt auf 6.000 €. Außerdem werden die Abzugsgrenzen für Versicherungen, Darlehen und Bausparen angehoben. Alleinstehende werden je nach Einkommen um bis zu 2.600 € pro Jahr entlastet.

Unser Tipp: Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder sehr unterschiedlichen Einkommen kann die gemeinsame Veranlagung weiterhin günstiger sein. Ein Wechsel in die Klasse U sollte deshalb gut durchgerechnet werden – er ist nicht umkehrbar. Wir beraten Sie gerne.

10/2026

Sozialbeiträge: Krankenversicherung soll ab 2027 teurer werden

26.10.2026

Die Finanzen der Gesundheitskasse (CNS) stehen unter Druck: Für 2027 wird ein Defizit von rund 190 Mio. € erwartet. Deshalb soll der Beitragssatz für Sachleistungen der Krankenversicherung zum 1. Januar 2027 von 5,60 % auf 5,85 % steigen. Die endgültige Entscheidung trifft der Verwaltungsrat der CNS am 11. November 2026.

Was bedeutet das konkret? Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Erhöhung je zur Hälfte – ihr Anteil steigt also von 2,80 % auf 2,925 %. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € sind das jeweils rund 6,25 € mehr pro Monat. Selbständige tragen den vollen Satz selbst.

Zur Erinnerung: Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist der Beitrag zur Pensionsversicherung von 24 % auf 25,5 % gestiegen (je 8,5 % für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat; Selbständige 17 %).

Arbeitgeber sollten die höheren Lohnnebenkosten in ihrer Planung für 2027 berücksichtigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und helfen Ihnen gerne bei Ihrer Lohnplanung.

10/2026

Budget 2027: Weniger Körperschaftsteuer, längere Spekulationsfrist bei Aktien

08.10.2026

Am 7. Oktober hat der luxemburgische Finanzminister den Haushaltsentwurf für 2027 vorgestellt. Zwei geplante steuerliche Änderungen sind für Unternehmen und private Anleger besonders relevant:

1. Senkung der Körperschaftsteuer. Der IRC-Satz soll um einen Prozentpunkt sinken: von 16 % auf 15 % für größere Unternehmen und von 14 % auf 13 % für kleine und mittlere Unternehmen. Für eine Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg-Stadt sinkt die Gesamtbelastung (inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) damit von rund 23,87 % auf etwa 22,80 %.

2. Aktien: Spekulationsfrist verdoppelt sich. Privatpersonen können Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (Beteiligung unter 10 %) bisher nach sechs Monaten Haltedauer steuerfrei vereinnahmen. Künftig sollen dafür zwölf Monate nötig sein. Wer Aktien vor Ablauf dieser Frist verkauft, versteuert den Gewinn zum persönlichen Einkommensteuersatz.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf (Nr. 8800). Die Abstimmung im Parlament ist für Dezember geplant.

09/2026

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Dieses Handbuch fasst die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Selbstständige und Freiberufler in Luxemburg zusammen: die Genehmigung (autorisation d’établissement) und Handelsregistereintragung, die Gewinnermittlung nach der Bilanz- oder der vereinfachten Methode, den Ablauf der Steuererklärung, die Mehrwertsteuer und die Sozialversicherung – mit zahlreichen praktischen Beispielen und amtlichen Formularausschnitten.

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09/2026

Steuererklärung 2025: Frist bis 31. Dezember 2026

Für die Steuererklärung des Jahres 2025 (Vordruck 100) sowie den Jahresausgleich (Vordruck 163) gilt eine einheitliche Frist bis zum 31. Dezember 2026. Wer Sonderausgaben wie Schuldzinsen, Versicherungsprämien, Kinderbetreuungskosten oder Beiträge zur privaten Altersvorsorge geltend macht, kann die Steuerlast oft deutlich senken – die Abzugsgrenze für die Altersvorsorge steigt 2026 zudem auf 4.500 € pro Person. Besonders für Grenzgänger, Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen oder Steuerpflichtige mit mehreren Einkunftsquellen lohnt sich eine genaue Prüfung, ob eine (freiwillige) Veranlagung vorteilhaft ist. Wir übernehmen für Sie die komplette Ausarbeitung, prüfen alle Abzugsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass die Frist eingehalten wird.

08/2026

Essensschecks: ACD erinnert an geltende Nutzungsregeln

Die luxemburgische Steuerverwaltung (ACD) hat mit Newsletter vom 19.08.2026 an die Regeln für Essensschecks („chèques de repas“) erinnert – Grundlage sind das großherzogliche Reglement vom 29.12.1986 (zu Art. 115 Nr. 21 LIR) sowie das Rundschreiben L.I.R. n° 115/7 vom 31.01.2025. Die steuerliche Vorzugsbehandlung gilt nur bei strikter Einhaltung der Bedingungen: Essensschecks sind streng persönlich und dürfen nicht übertragen, verkauft oder verschenkt werden, sie gelten ausschließlich bei angeschlossenen Partnerbetrieben in Luxemburg, und es sind maximal 5 Schecks pro Tag zulässig.

06/2026

Steuerliche Auswirkungen der Tripartite-Beschlüsse

Ein neuer „Crédit d’impôt conjoncture“ soll die Kaufkraft nach der Indextranche vom Juni 2026 stärken und wird ab 2027 dauerhaft in den Steuertarif integriert. Der Steuerkredit für den Mindestlohn (CISSM) steigt von 81 € auf 179 € pro Monat (Januar 2027) und später auf 200 € (Juli 2027). Der erhöhte „Bëllegen Akt“ bleibt bei 40.000 € pro Erwerber, der Mehrwertsteuer-Vorteil beim Eigenheim soll von 50.000 € auf 100.000 € steigen – die gesetzlichen Schritte dazu stehen noch aus.

01/2026

Individuelle Besteuerung statt Steuerklassen

Ab 2028 ersetzt eine einheitliche Klasse „U“, angelehnt an die heutige Klasse 1a, die bisherigen drei Steuerklassen. Verheiratete und eingetragene Partner behalten ihre bisherigen Vorteile für eine Übergangszeit von 25 Jahren; ein freiwilliger, früherer Wechsel ist möglich, aber unwiderruflich. Auch mehrere Abzugsgrenzen steigen 2028, etwa für Versicherungen/Darlehenszinsen (900 € statt 672 €) und Kinderbetreuung (6.000 € statt 5.400 €).

09/2025

Rentenreform

Der jährliche Steuerabzug für die Altersvorsorge (Art. 111bis/ter) steigt 2026 auf 4.500 €, während der Steuersatz bei Auszahlung von 50 % auf 25 % sinkt. Gleichzeitig steigt der Gesamtbeitragssatz für Pensionen 2026 von 24 % auf 25,5 % – je 8,5 % für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat.

07/2024

Neue Steuermaßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen

Ab dem Steuerjahr 2025: Anpassung der Steuertarife um 2,5 % Indexierung und Entlastung der Klasse 1A, u. a. durch einen höheren Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder (5.424 € statt 4.422 €) sowie vollständige Steuerbefreiung des nicht qualifizierten Mindestlohns. Für Unternehmen: ein neuer Bonus für junge Arbeitnehmer (bis 5.000 €, davon 75 % steuerfrei), eine neue Steuergutschrift für Grenzgänger-Überstunden (bis 700 € pro Jahr) sowie ein um 1 % gesenkter Körperschaftssteuersatz.

03/2024

Neue Unsicherheit für Grenzgänger bei steuerfreien Einkünften

Das Änderungsprotokoll zum deutsch-luxemburgischen Steuerabkommen (Juli 2023) und die Konsultationsvereinbarung vom Januar 2024 werfen eine Frage auf: Könnten in Luxemburg steuerfreie Einkünfte, etwa aus Überstunden, künftig in Deutschland besteuert werden? Geschenke des Arbeitgebers bleiben davon unberührt und bis 3.400 € weiterhin in beiden Ländern steuerfrei.

02/2024

Steuersatz auf Immobiliengewinne gesenkt

Für 2024 sinkt der Steuersatz beim Verkauf einer Immobilie von der Hälfte auf ein Viertel des Gesamtsteuersatzes – maximal 10 % statt bisher 20 %. Voraussetzung: Die Immobilie muss mindestens zwei Jahre im Besitz gewesen sein.

02/2024

„Bëllegen Akt“ erhöht

Beim Kauf des Hauptwohnsitzes steigt der „Bëllegen Akt“ auf 40.000 € pro Person (vorher 30.000 €). Neu ist der „Bëllegen Akt für Investoren“ (20.000 € pro Person) für künftige Mietwohnungen, die mindestens zwei Jahre vermietet werden.