01.11.2026
Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat am 28. Oktober 2026 das Gesetz zur Reform der Einkommensteuer verabschiedet (Gesetzentwurf Nr. 8676; 37 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen). Kernstück ist die Einführung der individuellen Besteuerung: Die bisherigen Steuerklassen 1, 1a und 2 werden durch eine einheitliche Steuerklasse „U“ ersetzt. Die Reform gilt ab dem Steuerjahr 2028.
Was ändert sich? Der Familienstand bestimmt künftig nicht mehr die Steuerklasse. Wer heute in Klasse 1 oder 1a ist, wechselt automatisch in die Klasse U – ebenso Paare, die nach der Reform heiraten oder sich pacsen. Bereits verheiratete oder gepacste Paare können die gemeinsame Veranlagung (Splitting) bis Ende 2052 beibehalten. Ein Wechsel in die Klasse U ist jederzeit möglich, aber endgültig. Der Steuertarif bleibt progressiv.
Die wichtigsten Zahlen: Der Steuerkredit für Alleinerziehende steigt von 3.504 € auf 4.008 €. Für Kleinkinder bis drei Jahre gibt es einen neuen Freibetrag von 5.400 €, der Freibetrag für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe steigt auf 6.000 €. Außerdem werden die Abzugsgrenzen für Versicherungen, Darlehen und Bausparen angehoben. Alleinstehende werden je nach Einkommen um bis zu 2.600 € pro Jahr entlastet.
Unser Tipp: Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder sehr unterschiedlichen Einkommen kann die gemeinsame Veranlagung weiterhin günstiger sein. Ein Wechsel in die Klasse U sollte deshalb gut durchgerechnet werden – er ist nicht umkehrbar. Wir beraten Sie gerne.