Stand: 03/2024

Das Änderungsprotokoll zum deutsch-luxemburgischen Steuerabkommen (Juli 2023) und die Konsultationsvereinbarung vom Januar 2024 werfen eine Frage auf: Könnten in Luxemburg steuerfreie Einkünfte, etwa aus Überstunden, künftig in Deutschland besteuert werden? Geschenke des Arbeitgebers bleiben davon unberührt und bis 3.400 € weiterhin in beiden Ländern steuerfrei.