Stand: 02/2024

Beim Kauf des Hauptwohnsitzes steigt der „Bëllegen Akt“ auf 40.000 € pro Person (vorher 30.000 €). Neu ist der „Bëllegen Akt für Investoren“ (20.000 € pro Person) für künftige Mietwohnungen, die mindestens zwei Jahre vermietet werden.