Stand: 07/2024

Ab dem Steuerjahr 2025: Anpassung der Steuertarife um 2,5 % Indexierung und Entlastung der Klasse 1A, u. a. durch einen höheren Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder (5.424 € statt 4.422 €) sowie vollständige Steuerbefreiung des nicht qualifizierten Mindestlohns. Für Unternehmen: ein neuer Bonus für junge Arbeitnehmer (bis 5.000 €, davon 75 % steuerfrei), eine neue Steuergutschrift für Grenzgänger-Überstunden (bis 700 € pro Jahr) sowie ein um 1 % gesenkter Körperschaftssteuersatz.