Stand: 09/2026
Für die Steuererklärung des Jahres 2025 (Vordruck 100) sowie den Jahresausgleich (Vordruck 163) gilt eine einheitliche Frist bis zum 31. Dezember 2026. Wer Sonderausgaben wie Schuldzinsen, Versicherungsprämien, Kinderbetreuungskosten oder Beiträge zur privaten Altersvorsorge geltend macht, kann die Steuerlast oft deutlich senken – die Abzugsgrenze für die Altersvorsorge steigt 2026 zudem auf 4.500 € pro Person. Besonders für Grenzgänger, Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen oder Steuerpflichtige mit mehreren Einkunftsquellen lohnt sich eine genaue Prüfung, ob eine (freiwillige) Veranlagung vorteilhaft ist. Wir übernehmen für Sie die komplette Ausarbeitung, prüfen alle Abzugsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass die Frist eingehalten wird.