26.10.2026

Die Finanzen der Gesundheitskasse (CNS) stehen unter Druck: Für 2027 wird ein Defizit von rund 190 Mio. € erwartet. Deshalb soll der Beitragssatz für Sachleistungen der Krankenversicherung zum 1. Januar 2027 von 5,60 % auf 5,85 % steigen. Die endgültige Entscheidung trifft der Verwaltungsrat der CNS am 11. November 2026.

Was bedeutet das konkret? Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Erhöhung je zur Hälfte – ihr Anteil steigt also von 2,80 % auf 2,925 %. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € sind das jeweils rund 6,25 € mehr pro Monat. Selbständige tragen den vollen Satz selbst.

Zur Erinnerung: Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist der Beitrag zur Pensionsversicherung von 24 % auf 25,5 % gestiegen (je 8,5 % für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat; Selbständige 17 %).

Arbeitgeber sollten die höheren Lohnnebenkosten in ihrer Planung für 2027 berücksichtigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und helfen Ihnen gerne bei Ihrer Lohnplanung.